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Dieser Zugang ist für Studenten gedacht, die weder die portugiesische Staatsangehörigkeit oder noch aus einem Land der Europäischen Union stammen und die sich nicht länger als zwei Jahre ununterbrochen (bis zum 31. August des Einschreibungsjahres) legal in Portugal aufhalten.

Bewerbungen werden direkt an die Hochschuleinrichtungen gerichtet, an denen sich der Student einschreiben möchte.

Bedingungen:

  • Besitzt eine Qualifikation, die den Zugang zur Hochschulbildung ermöglicht, d. h. ein von einer zuständigen Behörde ausgestelltes Diplom oder Zeugnis, das den erfolgreichen Abschluss eines Bildungsprogramms bescheinigt und das Recht verleiht, sich in dem Land, in dem es ausgestellt wurde, für eine Hochschulbildung zu bewerben und diese aufzunehmen
  • Inhaber eines portugiesischen Sekundarschulabschlusses oder eines rechtlich gleichwertigen Abschlusses (zur Anerkennung siehe hier)

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